Die Betriebsordnung für die Benützung von Waschküchen in Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien. Die Nutzung dieser Gemeinschaftseinrichtung soll problemlos Überall, wo Menschen zusammen leben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis, aber auch die Beachtung der entsprechenden Rechte und Pflichten, die besten Voraussetzungen für ein reibungsloses Miteinander. In einzelnen Bereichen ist es möglich, für die jeweilige Wohnhausanlage „maßgeschneiderte“ Abänderungen vorzunehmen, sollte das von der Mehrheit der Mieterinnen und Mieter gewünscht werden.
Benützungsumfang der Waschküche
In der Waschküche können alle Wohnungs(haupt)mieterinnen und -mieter der Wohnhausanlage zu den für sie eingeteilten Terminen ihre Wäsche reinigen. Die Waschküche steht jeweils einen halben Tag pro Monat, durchgehend sieben Stunden, zur Verfügung. Sofern die Waschküche frei ist, kann auch ein zusätzlicher halber Tag pro Monat reserviert werden, wobei Familien mit Kindern hierbei bevorzugt berücksichtigt werden. Es ist darauf zu achten, dass nur die eigene Wäsche und nicht die von fremden Personen gewaschen wird. Zu welcher Zeit die Waschküche benützt werden kann, ist von der Hausbesorgerin oder vom Hausbesorger (beziehungsweise einer von Wiener Wohnen beauftragten Person, die die Wascheinteilung trifft) zu erfahren. Wenn ein bereits vereinbarter, vorgesehener Termin nicht eingehalten werden kann, kann gemeinsam ein neuer Termin festgelegt werden. Aus Sicherheitsgründen ist Kindern unter 14 Jahren der Aufenthalt in der Waschküche ohne Begleitperson nicht erlaubt. Die Mitnahme von Tieren in die Waschküche ist nicht gestattet.
Benützungszeiten der Waschküche
An Werktagen in der Zeit von 6 bis 20 Uhr (entweder von 6 bis 13 Uhr oder nachmittags von 13 bis 20 Uhr), an Sonn- und Feiertagen bleibt die Waschküche geschlossen.
Öffungzeiten bei GreenClean Waschsalons: Uhr 06,00 -22,00 ( 365 Tage im Jahr geöffnet)